Influencer-Marketing ist keine Grauzone mehr. Die am 1. August 2026 in Kraft getretene Regelung definiert klare Pflichten für Marke und Creator zugleich.
01. Zusammenarbeit kennzeichnen
Ein Beitrag gegen Bezahlung, Produkt oder sonstigen Vorteil muss als Werbung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung soll sichtbar, in der ersten Zeile und lesbar erfolgen; ein in den Kommentaren versteckter Hinweis genügt nicht.
02. KI-erzeugte Inhalte
Inhalte mit KI-erzeugtem Material oder mit digitalen Figuren, die von realen Personen nicht zu unterscheiden sind, müssen klar offengelegt werden. Für Marken mit virtuellen Influencern ist das eine unmittelbare Pflicht.
03. Verantwortung der Marke
Die Verantwortung liegt nicht allein beim Creator. Auch die Marke, die die Kampagne konzipiert hat, kann für irreführende Inhalte haften. Das erfordert eine Durchsicht von Verträgen und Briefings.
04. Was in den Vertrag gehört
Drei Klauseln gehören in Kooperationsverträge: Kennzeichnungspflicht für Werbung, Offenlegung von KI-Einsatz und eine Zusage, irreführende Aussagen zu unterlassen. Ohne sie bleibt die Verantwortungsteilung unklar.
05. Archiv führen
Bewahren Sie Bildschirmaufnahmen veröffentlichter Inhalte samt Veröffentlichungsdatum auf. Kommt eine Beschwerde, stützt sich die Verteidigung auf dieses Archiv, selbst wenn der Inhalt gelöscht wurde.
06. Interne Kontrolle
Eine kurze Checkliste vor Veröffentlichung kostet weit weniger als eine spätere Korrektur. Ist die Kennzeichnung da, ist die Aussage belegt, ist der KI-Einsatz offengelegt.
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