e-Transformation ist der Name des verpflichtenden Programms der türkischen Steuerverwaltung, das Handelsbelege von Papier in elektronische Form überführt. Heute fällt nahezu jedes Unternehmen oberhalb einer Umsatzschwelle darunter.
01. Belegarten
e-Rechnung: Rechnung zwischen registrierten Nutzern. e-Archiv-Rechnung: Rechnung an nicht registrierte Käufer. e-Lieferschein: der Versandbeleg. e-Buch: die elektronische Form von Journal und Hauptbuch. Daneben stehen e-Erzeugerbeleg, e-Honorarquittung und e-Abstimmung.
02. e-Rechnung gegenüber e-Archiv
Das ist das am häufigsten verwechselte Thema. Ist der Käufer im System der Steuerbehörde registriert, gilt die e-Rechnung, sonst das e-Archiv. Die Entscheidung hängt allein vom Status in der Steuerpflichtigenliste ab, und diese Liste ändert sich täglich; Ihr ERP muss sie regelmäßig abrufen.
03. Pflichtschwellen
Der Anwendungsbereich weitet sich jährlich aus und die Umsatzschwellen sinken. Seit 2026 sind betragsbezogene Ausnahmen auf der e-Archiv-Seite weitgehend entfallen; für E-Commerce-Firmen und Vermittlungsdienstleister gelten eigene Pflichten. Prüfen Sie den Anwendungsbereich nach jedem Erlass, nicht einmal jährlich.
04. Wie ausgestellt wird
Es gibt drei Wege: das Portal der Steuerbehörde, die direkte Integration und einen privaten Integrator. Die große Mehrheit nutzt einen privaten Integrator, weil damit technische Last und Gesetzesverfolgung ausgelagert werden.
05. Aufbewahrungspflicht
Elektronische Belege sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Auch wenn der Integrator die Archivierung übernimmt, bleibt die Pflicht beim Steuerpflichtigen; halten Sie schriftlich fest, wie die Belege bei Vertragsende übergeben werden.
06. Sanktionsrisiko
Ein nicht oder falsch ausgestellter Beleg zieht ein Ordnungsgeld nach sich. Der häufigste Fehler ist nicht technischer, sondern prozessualer Natur: Ware verlässt das Lager und der e-Lieferschein wird nachträglich erstellt.