Der Anwendungsbereich der e-Transformation hat sich mit 2026 erneut ausgeweitet. Unternehmen, die nicht wissen, wohin die Schwellen gerückt sind, bemerken spät, dass sie erfasst sind.
01. Die allgemeine Umsatzschwelle
Auf der e-Rechnungsseite gilt die allgemeine Schwelle ab einem Bruttoumsatz von 3 Millionen Lira. Unternehmen darunter können freiwillig wechseln.
02. Eigene Schwelle für E-Commerce
Für online verkaufende Steuerpflichtige liegt die Schwelle weit niedriger: ab 500 Tausend Lira für den betreffenden Rechnungszeitraum. Ein erheblicher Teil kleiner Marktplatzverkäufer fällt darüber in den Anwendungsbereich.
03. Betragsgrenze im e-Archiv entfallen
Seit Anfang 2026 sind e-Archiv-Rechnungen unabhängig vom Betrag auszustellen. Für Unternehmen, die zuvor unterhalb eines Betrags Papierrechnungen ausstellten, ist das eine grundlegende Betriebsänderung.
04. Die e-Buch-Kette
Steuerpflichtige, die verpflichtend in den e-Rechnungsbereich fallen, wechseln auch in die e-Buch-Anwendung. Dieselbe Kette gilt für jene, die zur Bilanzierung übergehen. Die e-Rechnungsentscheidung steht nicht für sich.
05. Der elektronische Ausgabenbeleg
Die elektronische Standardisierung von Ausgabenbelegen steht auf der Agenda. Unternehmen mit vielen Zahlungen an Selbständige und Gewerbetreibende brauchen prozessseitige Vorbereitung.
06. Prüfliste
Beantworten Sie drei Fragen: Welcher Schwelle entspricht der Vorjahresumsatz, gibt es Onlineverkauf, und ist der e-Archiv-Ablauf im ERP ohne Betragsgrenze eingestellt. Die dritte wird am häufigsten übersehen.