Die KI-Verordnung der EU erfasst auch Unternehmen mit Sitz in der Türkei, die nach Europa liefern. Ihr Zeitplan hat sich 2026 geändert, und diese Änderung wird leicht missverstanden.
01. Anwendungsbereich
Die Verordnung regelt KI-Systeme, die im EU-Markt genutzt werden. Wo der Anbieter sitzt, ist nicht entscheidend; wird das System in der EU genutzt, fällt es darunter.
02. Risikostufen
Systeme werden in verboten, hochriskant, begrenzt riskant und minimal riskant eingeteilt. Das Gewicht der Pflichten folgt dieser Einstufung. Die meisten Produktivitätswerkzeuge landen in den unteren Stufen.
03. Der Zeitplan verschob sich
Eine 2026 veröffentlichte Regelung verschob die Konformität eigenständiger Hochrisikosysteme auf Dezember 2027 und die in Produkte eingebetteter KI auf August 2028. Aufschub ist keine Aufhebung; das Zeitfenster zur Vorbereitung wurde größer.
04. Was nicht verschoben wurde
Transparenzpflichten und die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte sowie die Regeln für Anbieter allgemeiner Modelle blieben im Zeitplan. Auch das Verbotsregime ist in Kraft.
05. Beispiele für hohes Risiko
Systeme in Personalauswahl, Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung und Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung gelten als hochriskant. Unternehmen mit KI im Personalbereich sollten dieses Kapitel nicht überspringen.
06. Was zu tun ist
Erstellen Sie Ihre Bestandsliste und stufen Sie jedes System ein. Für alles, was hochriskant ist, planen Sie Dokumentation, menschliche Aufsicht und Aufzeichnung schon jetzt; das verschobene Datum ist Vorbereitungszeit.