Das KVKK ist das grundlegende Gesetz der Türkei zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Jede Organisation, die Cloud-Dienste nutzt, muss KVKK-konform sein. Die einheimische Cloud macht diese Konformität einfacher.
01. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Im KVKK gibt es zwei grundlegende Rollen: den Verantwortlichen (der die Entscheidung trifft) und den Auftragsverarbeiter (der in seinem Auftrag verarbeitet). Der Cloud-Anbieter ist meist in der Position des Auftragsverarbeiters. Der Vertrag muss dies klären.
02. Datenansiedlung
Das KVKK sagt nicht, dass Daten nicht außerhalb der Türkei übertragen werden dürfen, erfordert aber eine ausdrückliche Einwilligung oder eine Verpflichtungserklärung. Die Nutzung einer einheimischen Cloud macht diesen Schritt überflüssig.
03. Die Informationspflicht
Bei der Erhebung personenbezogener Daten muss die betroffene Person informiert werden. Senden Sie Daten in die Cloud, wird im Datenschutzhinweis angegeben, wo die Daten verarbeitet und gespeichert werden.
04. Das Recht auf Löschung
Die betroffene Person hat das Recht auf „Vergessenwerden“. Ihre Cloud-Infrastruktur muss diese Löschanforderung technisch unterstützen können; auch aus Backups müssen Daten löschbar sein.
05. Das Prüfungsrecht
Das KVKK wahrt das Recht des Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter zu prüfen. Dieses Recht muss im Vertrag ausdrücklich stehen; beim einheimischen Anbieter ist die Umsetzung einfacher.